Die Rechtsanwalts Kanzlei Wegner & Müller-Lühmann wurde 1973 von Herrn Rechtsanwalt Hein Wegner gegründet.
Herr Wegner hatte seine Tätigkeitsschwerpunkte auf das Verkehrsrecht, Strafrecht und allgemeines Zivilrecht gelegt und war Vertrauensanwalt des ACE. Nach seiner Bestellung zum Notar verlegte er seine Tätigkeitsschwerpunkte auf das Familien- und Erbrecht. Diese Fachgebiete betreute er auch nach seinem ruhestandsbedingten Ausscheiden aus dem Notaramt als Rechtsanwalt bis 31.12.2017 weiter.
2006 trat Herr Rechtsanwalt Müller-Lühmann in die bestehende Kanzlei ein. Er übernahm die Tätigkeitsschwerpunkte des Strafrechts, sowie des Verkehrsrechts. Im Jahr 2011 wurde Herr Müller-Lühmann Vertrauensanwalt des ACE und übernahm die Rechtsanwaltskanzlei Wegner & Müller-Lühmann.